Der Begleitete Umgang ermöglicht Kindern nach Trennung oder Konflikten den Kontakt zu einem Elternteil in einem geschützten Rahmen mit fachlicher Begleitung, mit dem Ziel, langfristig wieder selbstständige Umgangsregelungen zu ermöglichen.
Der Elternkurs stärkt Erziehungskompetenzen durch Austausch und Anleitung, während das Elterntelefon Eltern anonym berät und bei Erziehungsfragen unterstützt.
Die Angebote Familienpaten und Kinderkochen fördern alltagsnahe Unterstützung: Ehrenamtliche begleiten Familien über längere Zeit im Alltag, und Kinder lernen beim gemeinsamen Kochen soziale Kompetenzen sowie praktische Fähigkeiten.
Begleiteter Umgang

Angelina Mörzl
- Koordinatorin Begleiteter Umgang
- E‑Mail: bu@kinderschutzbund-dillingen.de
- Telefon: 0171–9592748
„Alle glücklichen Familien sind einander ähnlich; jede unglückliche Familie jedoch ist auf ihre besondere Weise unglücklich.“ So schreib bereits Leo Tolstoi in seinem Werk Anna Karenina. So verschiedenartig Familien und deren Strukturen heutzutage sind, so verschiedenartig sind deren Probleme, Krisen und Konflikte. Auch Trennung und Scheidung sind Teil der Familienlandschaft in Deutschland und der Umgang mit ihnen mannigfaltig. In den meisten Fällen schaffen es Familien auch diese Krisen so zu überstehen, dass ein Kontakt zwischen Kind und beiden Elternteilen auch nach einer Trennung bzw. Scheidung sichergestellt ist. Manche Familien benötigen jedoch Hilfe und zuverlässige Ansprechpartner, die ihre Belange ernst nehmen und sich mit der jeweiligen ganz individuellen Familien- und Konfliktsituation auseinandersetzen.
Der Begleitete Umgang kann als Angebot des Kinderschutzbundes seit 1995 mit Hilfe von 9 Mitarbeiterinnen Trennungs- und Scheidungsfamilien dabei unterstützen, einen geregelten Kontakt zwischen getrennt lebendem Elternteil und Kind aufzubauen und/oder aufrecht zu erhalten. Es handelt sich hierbei um eine kostenfreie Leistung der Jugendhilfe (§18 SGB VIII) und wird vom Jugendamt gefördert. Eltern können durch das Familiengericht oder auch über das Amt für Familie und Jugend an den Kinderschutzbund verwiesen werden. Doch auch ohne Mitwirkung von Gerichten und Ämtern können Eltern das Angebot des Begleiteten Umgangs wahrnehmen. Der unmittelbare Kontakt zu beiden Elternteilen ist ferner ein Recht des Kindes und in der entsprechenden UN-Konvention festgelegt.
Elternkurs

Gabi Titze
- Kursleiterin Elternkurs
- E‑Mail: info@kindertherapie-wertingen.de
- Telefon: 09071–727616 (Montag)

Verena Sporer
- Kursleiterin Elternkurs
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Elterntelefon

Nummer gegen Kummer
- Telefon: 0800–1110550
- Besetzungszeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
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